Elektronische Aufenthaltsüberwachung ausbauen!

Antragsteller: KV Euskirchen, KV Düren, KV Aachen-Land

Die Versammlung möge beschließen:

 

Die JuLis BV Aachen sprechen sich für eine Erweiterung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach § 34 c Polizeigesetz NRW ein. Insbesondere unter Verwendung sogenannter elektronischer Fußfesseln soll zukünftig die Untersuchungshaft und Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermieden und durch einen Hausarrest ersetzt werden. Des Weiteren soll zugleich bei einer vielversprechenden Resozialisierungsaussicht die Möglichkeit auf Ersetzung von Haftstrafen zugunsten von durch elektronischen Aufenthaltsüberwachung sichergestellten Hausarrest ermöglicht werden, insbesondere bei Ersttätern. Eine Ersetzung des Strafvollzugs durch elektronische Aufenthaltsüberwachung ist dabei jedoch nicht angedacht. Es ist jeweils eine Einzelfallbewertung unter Berücksichtigung der vorgenannten Erwägungen wie der Resozialisierungsaussicht durchzuführen.

 

Begründung:

Während der Einsatz von elektronischen Fußfesseln in Deutschland erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit ermöglicht wurde, konnten andere Staaten bisweilen umfassende Studien und Analysen zum Einsatz vorgenannter Technologien durchführen. Hierauf basierend lassen sich „best practice“ – Modelle ableiten, die sich auch auf Nordrhein-Westfalen übertragen lassen. Während einige Staaten umfassenden Gebrauch von elektronischen Fußfesseln machen, werden zurzeit nur 7 Personen im Bundesland Nordrhein-Westfalen mithilfe dieser Technologie überwacht. Im Hinblick auf den verhältnismäßigen und freiheitsfördernden Einsatz dieser Fußfesseln sind diese Zahlen erschreckend gering. Insbesondere die positiven Aspekte müssen durch die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten herausgestellt werden, um Resozialisierung und das Grundrecht auf Freiheit vermehrt sicherzustellen. Bei Betrachtung der psychische  Auswirkungen und der Resozialisierungsquote, die mithilfe von Studien im Vergleich zwischen Haftvollzug und Hausarrest festgestellt wurden, lässt sich nur ableiten, dass ein angemessener Einsatz von Hausarresten nur förderlich für die Resozialisierung sein kann, beziehungsweise durch den fehlenden Haftvollzug Prisionierungseffekte ausbleiben laut einer Studie des Max-Planck-Instituts. Als liberale Jugendorganisation, die für einen Rechtsstaat einsteht, dessen
Fokus auf der Resozialisierung von Straftätern liegt, sind wir dazu verpflichtet auch neuartige Ansätze zuzulassen, um diesen Anspruch gerecht und unserem Ziel näher zu kommen. Ersatzfreiheitsstrafen treten häufig Personen an, die ein Bußgeld nicht zahlen können, wie beispielweise Langzeitarbeitslose oder Suchtkranke. Die Ersatzfreiheitstrafe widerspricht dem ursprünglichen Gedanken des Bußgeldes. Aufgrund der Geldstrafe mit Tagessätzen soll vermieden werden, dass Menschen in das Gefängnis müssen. Sollten keine wirtschaftlichen Rücklagen vorhanden sein und es kann nicht gezahlt werden, wird der Richterspruch entgegen einer Haftstrafe entkräftet und es erfolgt ohne erneuten Richterspruch eine Ersatzfreiheitsstrafe.